Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22529
LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 12/08 (https://dejure.org/2009,22529)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.06.2009 - L 5 KR 12/08 (https://dejure.org/2009,22529)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - L 5 KR 12/08 (https://dejure.org/2009,22529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Bezug von Überbrückungsgeld - keine Erhöhung des Krankengeldanspruchs - Funktion des Krankengeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von fiktiven Ausfällen i.R.d. Krankengeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Überbrückungsgeld bei der Berechnung des Krankengeldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 12/08
    Krankengeld kann also nur an Stelle derjenigen Ausfälle treten, die krankheitsbedingt entstanden sind; fiktive Ausfälle sind hingegen nicht zu ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R; BSG vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 sowie B 1 KR 8/08 R).
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 12/08
    Krankengeld kann also nur an Stelle derjenigen Ausfälle treten, die krankheitsbedingt entstanden sind; fiktive Ausfälle sind hingegen nicht zu ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R; BSG vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 sowie B 1 KR 8/08 R).
  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus LSG Bayern, 23.06.2009 - L 5 KR 12/08
    Krankengeld kann also nur an Stelle derjenigen Ausfälle treten, die krankheitsbedingt entstanden sind; fiktive Ausfälle sind hingegen nicht zu ersetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R; BSG vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 sowie B 1 KR 8/08 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 KR 4082/14
    Mithin wird er nach dem Einkommensteuerrecht nicht als Arbeitseinkommen bewertet (ebenso Bayrisches LSG, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 5 KR 12/08 - juris Rn. 17 zur entsprechenden Vorgängerleistung des Überbrückungsgeldes nach § 57 SGB III in der bis zum 31. Juli 2006 gültigen Fassung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 579/10
    (Auch) Instanzgerichte, so etwa das LSG Bayern sowie das SG Braunschweig, haben entschieden, dass das dem Gründungszuschuss in § 57 SGB III a.F. vorangegangene Überbrückungsgeld kein Arbeitseinkommen und dementsprechend nicht bei der Berechnung des Krankengeldes zu berücksichtigen sei (LSG Bayern, Urteil vom 23. Juni 2009, L 5 KR 12/08, SG Braunschweig, Urteil vom 29. April 2008, S 6 KR 386/05).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17592
LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08 (https://dejure.org/2010,17592)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2010 - L 5 KR 12/08 (https://dejure.org/2010,17592)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2010 - L 5 KR 12/08 (https://dejure.org/2010,17592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 140a Abs 1 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 140b Abs 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 140d Abs 1 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 69 Abs 1 S 3 SGB 5, § 288 BGB
    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung - Recht auf Überprüfung der betroffenen Verträge - Erforderlichkeit der einbehaltenen Mittel - Höhe der Prozesszinsen für den Rückzahlungsanspruch des Krankenhauses

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rechnungskürzungen für Krankenhausbehandlungen zum Zwecke der Finanzierung integrativer Versorgungsformen im Wege der Anschubfinanzierung

  • rechtsportal.de

    SGB V § 140d
    Rechtmäßigkeit der Rechnungskürzungen für Krankenhausbehandlungen zum Zwecke der Finanzierung integrativer Versorgungsformen im Wege der Anschubfinanzierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08
    Das ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit aus der Wendung der Vorschrift, "soweit die einbehaltenen Mittel zur Umsetzung von nach § 140 b geschlossenen Verträgen erforderlich sind." Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, dass Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Vergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls auf der Grundlage des § 140 d Abs. 1 Satz 5 SGB V nach drei Jahren (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (BSG 06.02.2008 B 6 KA 27/07 R, juris Rn. 12).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08
    Für die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Krankenhäusern gelten gemäß § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V die Zinsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, da der Gesetzgeber insoweit im SGB V keine speziellen Regelungen getroffen hat (BSG 08.09.2009 B 1 KR 8/09 R, juris Rn. 14).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 27/97 R

    Vertragsarzt - Aufgliederung in haus- und fachärztliche Versorgung - onkologisch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist dieser Vertrag ein solcher zur integrierten Versorgung im Sinne des § 140 a Abs. 1 Satz 1 SGB V. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BSG 06.02.2008 B 6 KA 27/97 R, juris) sind neben dem Erfordernis der leistungssektorenübergreifenden Versorgung, wie sie hier in Rede steht, Verträge der in § 140 b Abs. 1 SGB V i.d.F. des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) vom 14.11.2003 (BGBl. I 2190) genannten Vertragspartner nur dann solche der integrierten Versorgung, wenn durch sie auch Leistungen, die bislang Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind, künftig ersetzt werden.
  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KR 76/08

    Kürzung der Rechnung über erbrachte Krankenhausbehandlung zum Zwecke der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08
    Gerade zu Beginn, im Jahre 2004, konnten nur grobe Schätzungen hinsichtlich des Finanzbedarfs angestellt werden, da dieser sich aus verschiedenen, in ihrer Größe nicht genau bestimmbaren Determinanten ergeben hat (vgl. Sächsisches LSG 24.06.2009 L 1 KR 76/08, juris Rn. 35).
  • SG Hildesheim, 23.09.2010 - S 22 KR 64/07
    Das Gericht verweist insoweit auf die unmissverständlichen und zutreffenden Ausführungen des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15. April 2010 zum Aktenzeichen L 5 KR 12/08 und macht sich diese zu Eigen:.

    Insoweit folgt das Gericht den zutreffenden und überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 15. April 2010 (Az.: L 5 KR 12/08):.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2015 - L 4 KR 99/12

    Einbehalt von Krankenhausvergütungen unter Berufung auf Anschubfinanzierungen für

    Diese Konkretisierung ist für das vorliegend streitige Kalenderjahr 2006 auch leistbar, anders als etwaig für das Kalenderjahr 2004, dem 1. Jahr der IV-Verträge, in dem naturgemäß die Anzahl der die IV-Leistungen in Anspruch nehmenden Versicherten nur grob abschätzbar war (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010, L 5 KR 12/08, Rn. 18 - Zitierung nach juris).
  • LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines Vertrags über eine integrierte

    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010, L 5 KR 12/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2009, L 9 KR 470/08; LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2013, L 1 KR 222/10; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.06.2009, L 1 KR 76/08).
  • LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10

    Krankenversicherung - Anforderungen an Verträge zur integrierten Versorgung -

    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010 - L 5 KR 12/08; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08.
  • SG Berlin, 29.08.2012 - S 36 KR 2137/10

    Krankenversicherung - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der integrierten

    § 140 d Abs. 1 Satz 1 SGB V a.F. räumte den Krankenkassen eine weitreichende Einschätzungsprärogative hinsichtlich des zu erwartenden Finanzbedarfs ein (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.4.2010 - L 5 KR 12/08, juris Rdnr. 18).
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